Sämtliche Unterlagen im Büro der Ärztin wurden beschlagnahmt,womit die Polizei und deren Mitarbeiterstab Einblick und Auskunft über Privatinformationen der Patienten/innen erhalten,welche laut Privacy, nur die Ärztin des Vertrauens wissen darf.Wer der Polizei diesen Auftrag erteilt hat,verletzt somit die Grund und Privacyrechte.Die Institutionen, die solche Handlungen in Auftrag geben, sind eine Verbrecherorganisation.
