
Am frühen Abend des 28.Dezember 2020 verkündete die österreichische Regierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der sogenannten Pandemie,die von Politikern als Macht Instrument Missbraucht wird.
Für Aufregung sorgte vor allem der Freiheitsentzug, wenn man sich nicht testen lasse.
Eine Woche Quarantäne für all jene, die sich weigern an den Massentests am 16.01. und 17.01 teilzunehmen.
Kontrolliert wird das stichprobenartig von der Polizei.
D.h.: Wenn man nach dem 18.01. in einem Restaurant sitzt,
kann die Polizei zu ihrem Tisch kommen
und die Vorweisung von Negativ-Tests verlangen.
Hat man keinen negativen Tests, ist man Quarantänebrecher, egal ob man negativ ist oder nicht.
Diese und auch die restlichen Maßnahmen sind augenscheinlich verfassungswidrig, das ist sogar für juristische Laien offensichtlich.
Die Frage, die sich aufdrängt bei derart rigiden Maßnahmen und Verordnungen, ist, ob sie nicht auch ein Verbrechen der Bundesregierung darstellen
Wer Menschen direkt oder indirekt bei gleichzeitigem Missbrauch seines Amtes dazu gesetzwidrig nötigt, sich einer Behandlung wie der eines medizinischen Testes zu unterwerfen und sei es auch nur unter widerrechtlicher Androhung des Entzuges der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für eine Woche, macht sich eindeutig strafbar.
Kurz und deren Minister gehören in Straßburg verurteilt.